Eine Ausweispflicht gilt auch während des Aufenhaltes auf dem Gelände bei Aufforderung durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst.
Am Veranstaltungsgelände ist das Mitführen von Hunden nicht erlaubt (ausgenommenn ausgebildete Polizei-, Begleit- und Blindenhunde).
Den Anweisungen des Sicherheits- und Ordnungspersonals der Firma Pfundner SSG ist Folge zu leisten.
Jeder Besucher/in hat ihr/sein Verhalten während der gesamten Dauer der Veranstaltung so auszurichten, dass ein reibungsloser und geordneter Verlauf zu jedem Zeitpunkt gewährleistet
ist.
Jeder Schaden auf dem Gelände, der mutwillig verursacht wird, wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
Aus Sicherheitsgründen ist im Veranstaltungsgelände ein generelles Fahrverbot, sowie Abstellen von Kraftfahrzeugen während der Veranstaltung verboten.
Waffen und andere verbotene Gegenstände dürfen nicht im Veranstaltungsbereich mitgeführt werden.
Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen, die aufgrund ihres besonderen persönlichen Zustands die Ziele oder Hausordnung gefährden könnten (z.B. aufgrund von Alkohol-
oder Drogenkonsum), den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verweigern.
Gleiches gilt für Personen, die gefährliche oder sonst verbotene Gegenstände mitführen.
Im Falle der Weigerung, wird der Zutritt verwehrt bzw. die/der Besucher/in vom Veranstaltungsgelände verwiesen.
Es gilt das österreichische Recht sowie das Steirische Jugendschutzgesetz.
Für einen reibungslosen Ablauf und im Sinne einer sicheren Veranstaltung bitten wir Sie, sich an die vorgegebenen Maßnahmen zu halten.
Bitte beachten Sie den Link zur Online-Streitbeilegungsplattform der europäischen Kommission: Link