die hausordnung der schilchertage stainz

 

  • Eine Ausweispflicht gilt auch während des Aufenhaltes auf dem Gelände bei Aufforderung durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst.
  • Am Veranstaltungsgelände ist das Mitführen von Hunden nicht erlaubt (ausgenommenn ausgebildete Polizei-, Begleit- und Blindenhunde).
  • Den Anweisungen des Sicherheits- und Ordnungspersonals der Firma Pfundner SSG ist Folge zu leisten.
  • Poltergruppen bitten wir, davon abzusehen, vor Ort Schnäpse zu verkaufen, das Mitnehmen von Flaschen auf das Festgelände ist nicht gestattet.

  • Jeder Besucher/in hat ihr/sein Verhalten während der gesamten Dauer der Veranstaltung so auszurichten, dass ein reibungsloser und geordneter Verlauf zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist.
  • Jeder Schaden auf dem Gelände, der mutwillig verursacht wird, wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
  • Aus Sicherheitsgründen ist im Veranstaltungsgelände ein generelles Fahrverbot, sowie Abstellen von Kraftfahrzeugen während der Veranstaltung verboten.
  • Waffen (auch zur Tracht gehörige Jagdmesser) und andere verbotene Gegenstände dürfen nicht im Veranstaltungsbereich mitgeführt werden.
  • Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen, die aufgrund ihres besonderen persönlichen Zustands die Ziele oder Hausordnung gefährden könnten (z.B. aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum), den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verweigern.
  • Gleiches gilt für Personen, die gefährliche oder sonst verbotene Gegenstände mitführen.
  • Im Falle der Weigerung, wird der Zutritt verwehrt bzw. die/der Besucher/in vom Veranstaltungsgelände verwiesen.
  • Es gilt das österreichische Recht sowie das Steirische Jugendschutzgesetz.
  • Für einen reibungslosen Ablauf und im Sinne einer sicheren Veranstaltung bitten wir Sie, sich an die vorgegebenen Maßnahmen zu halten.